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GX-Abgewiesen #41865

Von Torben Wark vor fast 9 Jahren aktualisiert

Hierzu Fehlerberichte aus dem Forum: 

 *Der Shop darf keine Mehrwertsteuern ausweisen, für Lieferungen in die Schweiz und muss Mehrwertsteuern ausweisen für Lieferungen innerhalb von Deutschland. Dazu kommen noch Regelungen für den steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerb von Gewerbetreibenden. Da muss Ursächlich dafür scheint zu sein, dass der Shop den LIEFERORT berücksichtigen und die Steuern nach den geltenden Gesetzen richtig ausweisen.  

 Gambio berücksichtigt immer nur die auf Grund der Rechnungsadresse für die Steuerermittlung und das ist grundsätzlich falsch, wie ich bereits gestern geschrieben habe. Wichtig ist Berechnung ausführt. Bei Rechungsadresse in erster Linie erstmal der Lieferort!!! 

 Für die Entscheidung ob eine Lieferung steuerbar oder nicht steuerbar ist, sind mehrere Parameter zu berücksichtigen, die ich ja bereits mehrfach schon gepostet habe: 

 - Standort des Shops 
 - Lieferort 
 - innergemeinschaftlicher Erwerb Deutschland mit positiv geprüfter UStID oder ohne UStID 

 Die Logik muss auseinanderhalten welchen Status der Kunde hat (EU-Kunde, EU-Kunde mit geprüfter UStID oder Nicht-EU-Kunde) und den Lieferort (innerhalb des Shoplandes, innerhalb der EU oder EU-Ausland).*  

 Der Shop darf also nicht nur einer Lieferadresse in die Rechnungsadresse als Grundlage zur Berechenung Schweiz, tritt somit der Fehler auf, dass eine MwSt. heranziehen. mit ausgewiesen wird.

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