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GX-Bug #68815

Von Wilken Haase vor fast 3 Jahren aktualisiert

Für die steuerliche Berechnung von Sachgütern ist immer der Leistungsort entscheidend, sprich die Lieferadresse. Sobald also Selbstabholung ausgewählt ist, verliert die Lieferadresse des Kunden ihren Bedeutung. 

 Beispiel: 
 Im Shop muss es möglich sein aus zum Beispiel Deutschland und Österreich zu bestellen. 
 Der Admin-Account und Shop sollten konfiguriert sein, dass sie sich in Deutschland befinden. 

 Das EU Steuersätze Tool installieren und ausführen. 
 Die Versandart Selbstabholung installieren. 

 Mit einem österreichischen Kundenkonto im Shop anmelden und Artikel in den Warenkorb legen. Auf der Versandseite Selbstabholung wählen. 

 Erwartetes Ergebnis: 
 Da die Leistungserbringung im Shopbetreiber-Land durchgeführt wird, sollte die MwSt. 19% betragen 

 Tatsächliches Ergebnis: 
 Bei Selbstabohlung wird 20% MwSt. berechnet. Auch wenn eine Deutsche Lieferadresse hinterlegt wird.  
 Im kleinen Warenkorb wird noch 19% angezeigt, aber auf der Warenkorbseite bis zur Bestätigungsseite sind es dann 20% Mwst. 

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 Das EU Steuersätze Tool installieren und ausführen. 
 Die Versandart Selbstabholung installieren. 

 Mit einem österreichischen Kundenkonto im Shop anmelden und Artikel in den Warenkorb legen. Auf der Versandseite Selbstabholung wählen. 

 Erwartetes Ergebnis: 
 Da die Leistungserbringung im Shopbetreiber-Land durchgeführt wird, sollte die MwSt. 19% betragen 

 Tatsächliches Ergebnis: 
 Bei Selbstabohlung wird 20% MwSt. berechnet. Auch wenn eine Deutsche Lieferadresse hinterlegt wird.  
 Im kleinen Warenkorb wird noch 19% angezeigt, aber auf der Warenkorbseite bis zur Bestätigungsseite sind es dann 20% Mwst. 
 



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